Requiem
requirieren
Requisit
Requisiteur
Requisition
* Rēqui~em (lat.), n., –s; –s:
Todtenmesse, z.B. 11, 126, nam. musikalische (nach dem Anfangswort des Tertes = Ruhe). —
~rīēren, tr.: Etwas als erforderlich für sich in Anspruch nehmen, — ursprüngl. bittweise (vergl. Bede und s. Requisition). —
~sīt, n., –(e)s; –e, –en; –en-: Erfordernis; bes. (Bühnenspr.) die nicht zur Dekoration oder Garderobe gehörenden, zur Aufführung eines Stücks erforderlichen Geräthschaften. —
~siteur (frz. –sitȫr), m., –s; –s: Bühnenspr.: Theaterdiener, der die Requisiten besorgt. —
~sitiōn, f.; –en; –s-: das Requirieren, nam. im Kriege: des für die Truppen Erforderlichen, — und: dies selbst.
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