rentabel
Rentabilität
rentbar
Rente
Rente
Rentei
renten
Rentenei
Rentenier
Renter
Renterei
Rentier
rentieren
rentig
Rentner
* Rént~ābel (frz.), a.:
rentierend. —
~abilitǟt, f.; 0; –s-: das Rentabelsein. —
~bar, a.: Renten tragend, rentierend. 325b; Mark. 2, 31. — I,
~e, f.; –n; Rent-: (Geld-) Einkünfte, die man als Nutzung von Grundstücken, Kapitalien und Rechten bezieht, s. nam. 3, 114 ff. und Ph. 2, 96 ff., vgl. Gülte, Gefälle, Zinsen etc.: Von seinen R. leben. A. 2, 52; St. 1, 5 etc.; Zins, Zoll und jährliche R. 7, 34; 6, 8; R. einnehmen. 2. 3, 8 etc.; Da deine R–n sehr ins Stocken kommen. 8, 25; 13, 258; Ein Haus, das dir ansehnliche R–n abwirft. 22, 125; Frauenzimmer, die von den R–n ihrer Schönheit lebten. 34, 134 etc.; Die französische R., ein zinstragendes Staatspapier etc. Zsstzg. z. B.: Jahr(es)-R. etc. und bes. Leib-R., R. auf Lebenszeit (s. I. leben, Anm.), nam. von einem Kapital, das nach dem Ableben dem R.-Zahlenden dafür als Eigenthum gehört (s. Leib- Zucht, Geding), z. B.: Daß ich mein Geld bei ihm auf Leib-R–n lassen wollte und er sollte mir, solange ich lebe, 15 Procent geben. 29, 68; Mir sein Landgut auf Leib- R–n verkaufen. 112; 6, 103 etc. — II.
~e, n., –s; uv.: in Zsstzg.: Ge-R., in manchen Salinen gewisse Einkünfte an Soole, die zu Unterhaltung der Gebäude, zu Besoldung der Arbeiter, zum Besten der Armen versotten wird: Stete G., Ggstz.: Tages-G., das nach der Menge der an einem Tage versottnen Soole wechselt. —
~ēī, f.; –en: Rent-Amt, -Kammer (s. d.), daneben: Rentenei und nam.: Renterei, z. B. 205; 8, 114b; Unters. 212 etc.; Unter Vergütung aller ihrer Kosten .. aus der Stadtrenterei. 14, 116. —
~en: 1) intr. (haben): Renten einbringen, „rentieren“: Das Gut rentet jährlich 1000 Thaler. — 2) tr.: nam. in Nord- amerika = pachten, wie ver-r. = verpachten, dazu: Renter = Pächter, s. 224 f.; Wenn man für die Hälfte des Ernteertrages verrentet. 233 etc. — 3) tr. in Zsstzg.: Einen oder sich be-,ver-r., mit Renten versehn; be- oder verleibrenten, mit Leibrenten (vgl. verleibdingen, beleibzüchten etc.), dazu: Der Leibrenter (Leibdinger, Leibzüchter), der sich auf Leibrenten gegeben hat. —
~enēī, f.; –en: Rentei. —
~enīēr, O), m., –s; –e: Einer, der Renten einzunehmen hat, nam. der von Renten lebt. Ph. 2, 101, auch R–er. s. Rentier. —
~er, m., –s; uv.: s. renten 2 und 3. —
~erēī, f.; –en: s. Rentei. —
~ier (frz. rentjē), m., –s; –s: ein von seinen Renten Lebender, daneben: Der alte Rentner. GsE. 3, 166 etc., auch: Rent(en)īērer. —
~īēren, intr. (haben): gw. statt renten 1, z. B.: Er hatte die Erbschaft in hoch-r–den Geschäften angelegt. DFam. 1, 147; Rendierend. 6, 221; Das Geschäft rentiert nicht, wirft keinen Gewinn ab etc. —
~ig, a.: rentierend. 3, 115; Un-r., keinen Ertrag abwerfend. ebd. —
~ner, m., –s; uv.: Rentier.
Anm. Aus dem Roman., s. frz. rente und dazu mhd. rant (Mz. rente), wie ahd. rentōn, Rechenschaft geben etc., s. und 2, 531.
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