Reep
Reeper
Rēēp, n., –(e)s; –e:
(niederd.) Seil, Tau (s. 3, 480 ff; Holst. 3, 283 etc. und Reif, Anm.), so Schiff.: in Zsstzg. (s. z. B.: (Anker-)Bojereep, zur Befestigung der Boje (s. d.) an den Anker; Bram-R., Bramfall; Dreh-R., zum Aufziehn und Niederlassen der Rahen; Fall-R., an den Seiten der Fallreepstreppe, die nam. bei feierl. Gelegenheiten zum Besteigen des Schiffs an die Steuerbordsseite gehängt wird: Das Volk aufs Fall-R. fallen [salutierend sich an die Seiten der Fallreepstreppe aufstellen] lassen, und so übrtr.: Nun steh ich vor seiner alten Kajütte [Haus] und sein schmuckes Töchterchen tritt mir grüßend auf dem Fall-R. entgegen. gL. 2, 104; Glocken- od. Klocken-R., zum Glockenläuten; Topp- R., vom Topp des Fockmasts zu dem des großen Masts, zur Befestigung des Lade-Takels; (Stengen-) Wind- R., zum Aufhissen u. Niederlassen der Stengen etc. —
~er, m.. –s; uv.; -: Seiler (s. d. und Reepschläger).
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