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Redenheit Redenschaft Reder redig
Rêd~enheit, f.; 0:
in Zsstzg. (s. reden 9a u. vgl. bedeutend, Anm.), z. B. vralt.: Be-R. (s. bereden 4a), Ge-R. (Schm.) = Beredtsamkeit; Dieser Klug-R. wenig geachtet. Zinkgräf 1, XI, der Apophtegmen [von ihm selbst ,,ein hartes Wort“ genannt]; ferner: Übel-: Ggstz. zu Wohl-R. (s. d.). Wōhl-: das Wohlreden (s. reden 8), vgl. Beredt-heit, -samkeit: Mit den heil’gen Lorbeerkränzen | der Dichtkunst und W. Gellert 1, 202; Obgleich sein Stil sich keineswegs erhebt und anstrengt, so scheint er sich doch von der gewöhnlichen W. der besten italienischen Schriftsteller nicht zu entfernen. G. 28, 4; 19, 138; In einem mit W. geschriebenen Werk. Jv Müller 1, 237; 24, 276; 389; Thümmel 3, 75; Indem er alle seine W. aufbot. W. 9, 245; 1, 220; 6, 22; 218; 13, 152; 22, 12; 24, 56; 35, 145; Luc. 3, 232; 4, 100; 5, 171; 284 etc.; Denjenigen, die die freien Künste verachteten und vorgaben, man bedürfte eben der W. nicht, antwortet Erasmus: So bedarf man auch der Übel-R., Barbarismen und Solöcismen nicht. Zinkgräf 1, 188; XIII.
~enschaft, f.; 0:
scherzhaft statt Redekunst, die Gesammtheit der versch. Arten von Reden: Noch lernen die Spintisierungen aus der R. Droysen A. 3, 31.
~er etc.:
s. reden 10a; Reeder und Reiter II.
~ig, a.:
in Zsstzg.: so und so in der Rede, in seinen Worten sich beweisend, z. B.: Der uralten zugleich freithätigen und frei-r–en Nation zu Ehren. Zinkgräf 1, I; Frei-R–keit. 1, 331, vgl. Freimüthigkeit; So rufen wir kleinmüthig und klein- r. Arndt 449, vgl. kleinlaut; Raum-r., mundartl. z. B. in Mecklenburg = redselig; rückhaltlos gesprächig: Wenn er ein Glas Wein getrunken hat, wird er gleich raumr. (niederd. rümrêdig, vgl. das Folg.), bes.: Rūhm-: großsprecherisch, prahlerisch: Hagedorn 2, 221; Der König zählte der Nation mit r–em Gepränge alle Wohlthaten seiner Regierung auf. Sch. 796a; Frei von r–em Stolz und Eitelkeit. Schlegel Sh. 7, 165; Zu windig und r. V. H. 2, 34 etc.; Empört über diese R–keiten [Prahlereien etc.]. Auerbach Ed. 245; Wir dürfen es ohne R–keit sagen. G. 33, 173; Rabner 2, 60 etc. Für diese jetzt gw. Form (vgl. Ruhmredner) galt früher ruhmräthig in versch. Schreibw., z. B.: Eine „rhumretige“ Wohlthat. Luther 5, 70b; Ruhmräthige Thrasones. SW. 61, 35; 50; „Rhumretig“ .., die viel rühmen und gerühmet wollen sein, als wären sie etwas Sonderliches und sind doch Nichts. 64, 218; Olearius Ros. 95b; Opitz (Wackern. 3, 624³³); HSachs G. 1, 107; Waldis Ps. 73, 2 etc., seltner: Ruhmr athig. Fischart Großm. 137 etc., und ohne tadelnden Nebensinn: Tanzet, ihr Gerechten und seid „rhumrettig“ All, die ihr eines richtigen Herzens seid. Luther 1, 22b = rühmet, all ihr Frommen. Ps. 32, 11 etc. S. auch reisig 4.