redbar
Rêdbar, a.:
1) (veralt.) redebegabt (vgl. beredt): Gebt mir die Gesellenbecher her, | auf daß sie mich frei r. machen. Deutsch. Th. 1, 50); So werde jetzund r. und zeige mir an etc. 39a [9, 456]; Witz, Vernunft und R–keit. 9b; IX; Von mir un-r–em Kind hinweg. 67b (vgl. unmündig, lat. infans). — 2) selten, wie sprechbar (s. d.) in Zsstzg., z. B.: Unaus- r–e Herzgefühle. Ph. 2, 143; M. 4, 104 etc. = unaussprechlich, vgl. (un)ausredlich. 1545.
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