Faksimile 0669 | Seite 667
Reaktion reaktionär
* Reaktiōn (frz.), f.; –en; –s-:
in Bezug auf eine statthabende Wirkung das entggngstzte Streben und Wirken, Gegenwirkung, z. B.: Eine nothwendige und heilsame R. gegenüber drohender Vernüchterung. Waldau (DMus. 1, 2, 135) etc., im engern Sinn im Staatsleben: das gegen den Fortschritt gerichtete Streben der Rückschrittspartei und: diese selbst: Der R. huldigen; Zur R. gehören; Die R. ist im Geheimen thätig etc. (vgl.: Julian kam bald und machte Rückstoß [gegen Konstantin]. H. Ph. 13, 191).
~ǟr: 1) a.:
(politisch) zur Reaktion gehörig („rückschrittlich.“ Nat.–Zeit. 12, 220). 2) m., –s; –e (–s): (s. 1) Rückschrittsmann.