Raja
Rajole
* Rāj~a, m., –s, uv.; –s, uv.:
1) (türk.) tributpflichtiger fremdglaubiger Unterthan: Keine R., keine Sklaven. 5, 352; R–s. Ngr. 1, XXIX etc. —
2) (ind. rádsha, — s. recht, Anm.) in Ostindien: eingeborner Fürst. —
~ōle etc.: s. Regal und rigolen.
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