Raide
Rāīde, f.; –n:
nam. in Zsstzg.: 1) Hof-R.: der Hofraum bei einem landwirthschaftlichen Gebäude: Alle Gebäude nebst Saaten und Hofraide. E. 90; Das Wohnhaus nebst der Hofraithe wurde ein Raub der Flammen. Deutsch. Leseb. 459; s.: Die Hof-Rait(en) etc. 3, 155; Haus-, Hof-Reit. 54; Die Hofriet. 166. — 2) Ge-R.: eine einer Gemeinschaft gehörige Waldung, Holzmark: Das Gebirg ist die Holzkammer des Vorlandes, dessen Feld- und Weinbesitzer hier ihre sogenannten „Geraiden“ oder Haingeraiden haben. 3, 256). Bei Die Geraid, das Gereuth, das Heimgeraid und dazu: Geraider, Gereuther, m.: Theilhaber, Genosse der Holzmark (vergl. Holzmärker), vgl. Reut 1.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.