Rache
Ráche, f.; –n; -, Rach-:
die ahndende Vergeltung des Einem zugefügten Bösen, eig. und zunächst von der leidenschaftlich erregten Verfolgungssucht, die erst in dem dem Beleidiger wieder zugefügten Bösen ihre Befriedigung findet, — dann auch zuw. ohne leidenschaftliche Erregung = Strafe (s. d.), z. B. bibl. von Gott etc., — oft personif.: Auf R. (gegen Jemand) denken, sinnen; R. brüten; Vor R. glühen; R. schnauben; R. für Etwas an Jemand nehmen, üben; Seine R. [Rach-Gier, -Durst] befriedigen, kühlen (im Blut des Feindes etc.); Etwas schreit (um) Rache, fordert (grimmige) R.; Edle R., die feurige Kohlen auf des Feindes Haupt sammelt etc.; Die R. wird eilends kommen. 21, 6; Die R. lauret auf sie. 27, 31; Die R. ist mein [Gottes], ich will vergelten. 5. 32, 35; Daß sie R. üben unter den Heiden und Strafe unter den Völkern. 149, 7; Die R. des Bluts deiner Knechte [objekt. Genit.]. 79, 10; Er wird die Kreatur rüsten zur R. über die Feinde [gw.: an den Feinden]. 5, 18; Mit Feuerflammen R. zu geben über Die, so Gott nicht erkennen. 2. 1, 8; Gott, der mir die R. giebet [mich rächt]. 2. 22, 48 etc.; Da ich jetzt auf den Onkel .. eine kleine R. [gw. Pik] habe. 5, 247); Noch spricht die Gnade, schreit die R. gleich. 4, 134; Hast thöricht die R. schlafend geglaubt. | . . Die R. wacht. 6, 235; Alle glühende R. [komme etc.] auf den Verräther! 9, 251; Alle R. über den Verräther! 255; Daß doch .. Nickel List | zu seiner R. [Strafe, objekt. Genit.] nicht auf ihrem Mäulchen ist [wie auf einer Folter]! 457; 3, 71; Sinnspr. 1004—1008; Die R. .. lauschte | mit dem Schwerte, scharf geschliffen, | ob dem Haupt den Sündern. 2, 16; Die R’., obwohl sie geht auf krüppelkrummen Füßen, | kommt endlich doch herbei. 7, 506; Die R’. ist ein zartes Kind | und bedarf noch der Amme. | Erst, wenn zu ihm gelangt der Wind, | wird der Funke zur Flamme. Morg. 1, 138; Der verhaltnen R. Schmerz | zernagte still mein wundes Herz. 29b; Während ihn die R. sucht, | genießt er seines Frevels Flucht. 58a; Wenn mir der wohlgesparte gute Name | so volle R. kauft [bewirkt]. 352a; Endlich | . . ein Augenblick der R., des Triumphs! 429a; 492b; Alle schwere Thaten, die bis jetzt geschahn, | sind nur des Argwohns und der R. Kinder. 493a; Beschloß er, da er Recht nicht finden konnte, | sich R’. zu holen mit der eignen Hand. 549a; So ist die R. an sich, wo sie sich auch finden und wie sie sich auch äußern mag, etwas Gemeines, weil sie einen Mangel von Edelmuth beweiset etc. 1225b [s. o.: Edle R.]; Die heiße R’. im Herzen | ballt sich plötzlich ihm zu Eis. 190; Ihre still und dennoch unauslöschlich fortglimmende R. Malk. 2, 106; Daß seine Tugenden, wie Engel | posaunenzüngig werden R. schrein | dem tiefen Höllengreuel seines Untergehens. Makb. 1, 7; Der R. Zorn dir | löschend im Sühnblut. 3, 43; Ob er .. R. vergelt’. Od. 1, 269; R. zu bringen den Freiern des unausstehlichen Frevels [objekt. Genit.]. 3, 206; R. der Frevler [objekt. Genit.] hofft’ er. 20, 121, 12, 378 etc.; Zu wüthen und R. zu schnauben. 6, 154; Sein Herz kochte R. 7, 193; Der mit gierigen Zügen | der R. Wollust trank. 15, 236 etc.
Anm. Ahd. râhha, mhd. râche, von rächen, goth. (ga)vrikan, ahd. rëhhan, mhd. rëchen, mit der Grundbed. verfolgen, s. auch Recke. Vralt. masc.: Neptunus wird nun auch an dem Rach [der Verfolgung, dem Groll] ein Genügen haben. 2a; Gierig des Rachs. 84a; 56b etc.; Der gierigen Rachung gebrauchen. 56a etc.; Die göttliche Rachung meiden. 1, 117; Jst uns auch Rachsal nicht Noth. 154a etc., s. 3, 10. — Mz. ungewöhnlich, vgl.: Und dürstest R. du, so üb die schönste nun, | der R–n edelste, dem Feinde wohlzuthun.
Zsstzg. z. B.: Blūt-: Rache, wodurch das Blut eines Ermordeten gerächt wird: So tritt die Selbsthilfe unmittelbar wieder hervor, die B. klopft an die Thür. G. 3, 230; Görres Ver. 109; Kant Anthr. 293; Vom Haupte des Erschlagenen rauscht empor | ein Geier, umflattert ihn und kreischt: | „Gieb mir zu trinken!“ rastlos ihm ins Ohr, | wie er vom Araber B. heischt. Lenau A. 67; Des Vaters B. [objekt. Genit.] für die erste Pflicht achtend. 79* Rotteck 2, 580; Sch. 1074a etc. —
Eīgen-: eigenmächtige. L. 1, 118 etc. —
Sélbst-: Eigen-R.: Daß man durch S. sich schuldig macht, daß man Gott und seinen Oberen die Strafe der Verbrecher überlassen soll. G. 25, 256; Sch. 925a; Schlosser 1, 300 etc.
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