Faksimile 0628 | Seite 626
Faksimile 0628 | Seite 626
Rabatt Rabatte
* Rabátt (it.), m., –(e)s; –e:
kaufm.: Zahlungsabzug am berechneten Preise, nam. bei Barzahlungen (vgl. Diskonto), z. B.: Zwei Procent R. vom Hundert, wenn man eine Rechnung von 100 Thlr. mit 98 Thlr. tilgt, auf Hundert, wo eine Zahlung von 100Thlr. eine Rechnung von 102Thlr. tilgt etc. Ubrtr.: Daß man von den Seligkeiten, die sich Liebhaber und Geliebte in der Ehe versprechen, einen unbarmherzigen R. zu machen pflegt. Forster Br. 1, 433; Alles war so gesagt, daß man keinen Höflichkeits-R. abzuziehen hatte. Auerbach Ed. 85 etc.
~e, f.; –n:
1) Schneid.: ein zurück- oder umgeschlagener Saum oder Theil an Kleidungsstücken, bes. von andren Farben (an Uniformen etc.), „Auf-, Umschlag“: Nicht ein Stäubchen ist zu sehen gewesen auf den weißen Hosen und R–n [der Soldaten]. Lewald Ferd. 2, 40 etc.
2) Gärtn.: (s. 1) Saum-Beet (s. d. und Platebande 1), eig. u. übrtr.: Blumen, die . .. die R–n so wie die Beete schmückten. G. 20, 40; 15, 137; JP. Fat. 1, 125; Weil mir das Schicksal die vollsten Blumen-R–n der Freude immer an den Straßendämnen herum säet. 97 etc.