Propst
Propstet
propsteilich.
Prōpst, m., –es, (–en, s. Herrig 16, 423); Pröpste; Pröpstchen (Kinkel E. 131), lein; -:
Propositus (s. d.), z. B.: Lehen-P., Lehensrichter, Vorgesetzter eines Lehenshofs; Zins-P. 380b, zur Einnahme der Zinsen und Gülten eingesetzt etc., — nam. aber von geistl. Würden, bei den Katholiken: Vorgesetzter in Klöstern und Stiften (vgl. das höhere Abt), weibl.: Pröpstin (vgl. Äbtissin), — bei den Protestanten: ein höherer Geistlicher (auf den Superintendenten folgend) und hier Pröpstin, dessen Gattin R. 6, 100; 125): Doch lebt so froh wie ich kein Bischof oder „Probst“. D. 29; Die Äbte, „Pröbste“, Prälaten. 5, 227; E. 3, 14; 1, 214a; 3, 80 etc., — Zsstzg. z. B.: Dom-P. 5, 229 (veralt.: „Thumbprobst“. 6, 9b); Feld-P., Vorgesetzter oder Oberster der Feldprediger: Kirchen-P. etc. —
~ēt, f.; –en: Bezirk, Würde und Amtswohnung eines Propstes: Vor der P., einem alten stattlichen Hause. Jen. 1, 60; 349a etc., veralt.: Der für sich allein 22 Pfarren, 7 „Pröbesteien“ und 44 Pfründen dazu hat. 1, 296b; Dom-P. etc. —
~ēīlich. a.: zur Propstei gehörig etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.