platzig
plätzig
Plátzig, a.:
s. platzen 1c. —
Plätzig, a.: 1) mit Plätzen (s. d. 4) versehn, geflickt: Zwei p–e Kannen. 3, 264, vgl.: Der Mantel ist .. „bletzerecht“. Pilg. 45a. — 2) Forstw.: Ein p–er Hau, wo hier und da einzelne „Plätze“ oder Flecken, Stellen abgeholzt werden (vgl. pläntern 2). — 3) in Zsstzg.: Gemein-p., s. Gemeinplatz.
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