Patt
Patte
patten
Pátt: 1) n., –(e)s; –e:
in der Zsstzg.: Schild-P., s. Padde. — *2) a. (frz.) Schachsp.: ohne daß der König im Schach steht, doch mit diesem zu ziehn genöthigt und dabei kein unangegriffnes Feld für ihn frei habend (s. 10a), vrsch. von matt (s. d.), gw. nur als präd. Ew.: P. sein, werden; Einen p. machen, setzen. —
~e, f.; –n: s. Patsch, Anm. —
~en, a.: in der Zsstzg.: Schild-p., s. Padde.
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