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Pair
* Pair (frz. pär), m., –s; –s, (–e); –s-:
ein an Stand und Würde Gleicher, z. B.: Eurer eignen Knechte P. zu sein | und zu Gericht zu sitzen mit dem Bauer. Sch. 525b etc., nam. Bez. der höchsten, dem Könige ebenbürtigen Vasallen: Sein nächster Vetter und sein erster P. 448a; Schlegel Sh. 6, 358; Die stolzen „Päre“. Platen 1, 205 etc., später: Mitglied der ,,P–s-Kammer“ (vergl.: Herren-, Oberhaus). In England entsprechend: Peer (pīr), m., –s; –s, z. B.: Wer in der Kommittee sind meines Gleichen? | nur Könige sind meine Peers! Sch. 412a; 434a etc.