Ort
I. Ort, m., –(e)s; –e, (als Maß-Einheit uv.); Ortlein, chen; –s-:
der vierte Theil (Quart) in Bezug auf bestimmte Münzen, Maße, Gewichte, s. 1, 113, vergl. von 1523, wo „Scherfllesin“ erklärt ist durch: Örtlin, halber Heller (s. 2, 251; 3, 2; 3, 3) und z. B.: Ein Jeglicher hat müssen ein O. des Gülden geben. SW. 64, 202 etc., s. II 2q und Anm. 61*
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