vernünftig
vernünftiggen
Vernünftigigkeit
vernünftiglich
Vernünftigling
Vernünftig, a.:
Vernunft habend und beweisend; der Vernunft gemäß; in der Vernunft gegründet: V–e Leute 13, 10), Lehre (19, 27), Rede (23, 12), Worte 26, 25); Ein V–er. 17, 27; Strafet man einen Verständigen, so wird er v. 19, 25; 1, 4 etc.; Gelehrt ist er vorlängst gewesen, | v. wird die Zeit ihn machen. 2, 280; Sonst nahmst du doch v–e Vorstellungen an. 6, 320; Einen ruhigen, v–en, tröstlichen Brief. 15, 11; Das V–ste habe ich mißlingen sehen, das Abgeschmackteste gelingen. 20; Der Verständige findet fast Alles lächerlich, der V–e fast Nichts. 181; 18, 267; 341; Daß ich Alles, was in mir von v–er, verständiger Kraft übrig war, aufzuwenden hatte. 19, 151; Sich mäßig, verständig, ja v. zu betragen. 20, 78; Ist dieser Vorsatz v. und verständig? 33, 252 etc. — Zsstzg. (s. die von Vernunft): Eine weise hoch-v–e Tochter. 70a; Ein nur schein-v–es Treiben; Den Kleinverständigen und Schwach-V–en zur Lehre. 6, 143a; Die hochverständige und über-v–e Welt [iron.]. 505a; Allenthalben fand man Übernatürliches und Über- V–es [über die Vernunft Hinausgehndes, Unbegreifliches]. Rh. 1, 168; Wie die un-v–en [vernunftlosen] Thiere. 2. 2, 12; 517a etc.; Un-V–e [der Vernunft zuwider Handelnde, s. Verleugnende]. 1, 31; Wenn wir den Menschen un-v. gegen allgemein anerkannte sittliche Gesetze, unverständig gegen seinen eignen und fremden Vortheil handeln sehen. 22, 278 etc.; Ein unvern unftig Thier. 165 etc. —
~gên, tr.: vernünftig machen (selten): Versittlicht und vernünftigt unser Leben. Leb. 2, 284. —
~igkeit, f.; –en: 1) (o. Mz.) das Vernünftigsein, vernunftgemäßes Wesen und Thun: Jede Besonderheit zur möglichsten Allgemeinheit und V. ausgebildet. Dicht. 2, 32; 2, 123; 8, 10; Jene Staats-, Lebens- und Kunstweisheit, in der nie die Natürlichkeit, wie bei uns, der V. entgegengesetzt war. Lit. 5, 114; 160; Kein festes Wort, den Willen meines Kinds | zu mäßiger V. zu lenken! 13, 288; 27, 54; Körner 1, 133; Die trockene V. GsN. 1, 58 etc.; Die Un-V. dieses Treibens etc. —
2) gw. nur im Ggstz.: Un-V., etwas Unvernünftiges: Soviele Un-V–en geschwatzt. Kl. 11. —
~lich, a.: (vralt.) vernunftmäßig. 825 etc. —
~ling, m., –(e)s; –e: Vernünftler; Einer, der seiner Vernunft zu viel traut etc.: Du blöder, schnöder V. R. 2, 187.
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