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Nation national nationalisieren Nationalität
* Natiōn (lat.), f.; –en; Natiönchen, lein:
–s-, –en-: ein Volk (s. d.) als staatliches Individuum, in seiner alle Glieder desselben zu einer großen Gesammtheit verbindenden und zugleich von andern solchen Gesammtheiten scheidenden Eigenthümlichk. u. zuw. diese Eigenthümlichk. (Nationalität): Daß bis hierher alle Fortentwicklung der Menschheit in der deutschen N. vom Volke [nicht von der Klasse der sog. Gebildeten] ausgegangen. Fichte 7, 278; Nicht der Boden, sondern die Verhältnisse eines Volks, deren zwar viele aus dem Lande, das sie bewohnen, hervorspringen, bestimmen N.; so haben die Juden N. [Nationalität] und Patriotismus mehr als 160 leibeigne Geschlechter. G. 32, 84; Einen vortrefflichen Nationalschriftsteller kann man nur von der N. fordern. Aber auch der deutschen N. darf es nicht zum Vorwurfe gereichen, daß ihre geographische Lage sie eng zusammenhält, indem ihre politische sie zerstückelt. 201; Spottete über die florentinische N. 28, 51; Hätten diese [polnischen] Edelleute halb so viel Race und Mark in ihren Knochen, wie ihre Kutschpferde und Bauern, so wären sie heute noch eine N., wie sie denn immer noch als ein lebenskräftiges Volk bestehen. Goltz 1, 225; 3, 419 ff.; Unter dem Wort Volk (populus) versteht man die in einem Landstrich vereinigte Menge Menschen, insofern sie ein Ganzes ausmacht; diejenige Menge oder auch der Theil derselben, welcher sich durch gemeinschaftliche Abstammung für vereinigt zu einem bürgerlichen Ganzen erkennt, heißt N. (gens); der Theil, der sich von diesen Gesetzen ausnimmt (die wilde Menge in diesem Volk) heißt Pöbel (vulgus). Kant Anthr. 295; Merkwürdig, wie alle Bewegungen auch .. in diesen Natiönchen und Kantönchen der Schweiz sich wieder abspiegeln. Kohl A. 1, 354; Nationalgeist eines Volkes nenne ich die Ähnlichkeit und Übereinstimmung seiner Meinungen und Neigungen bei Gegenständen, worüber eine andere Nation anders meint und empfindet. Sch. 705a. Burschik. (zuw.) = Landsmannschaft. Vollmann. Zuw. auch (vgl. Volk), indem die Best. der politischen Einheit und Gesammtheit zutritt, fast = Leute: Die Appenzeller sind eine sehr frohmüthige N. Kohl A. 2, 22; Die Männer sind eine schlimme N., da heißt’s: Ehestand, Wehestand. Musäus M. 2, 70 etc. Zsstzg. (vergl. die von Volk), z. B.: Alle Erd-N–en [auf der Erde wohnenden]. H. Ph. 4, 196; Eine andere Höhe war’s, die Jagd- N–en erzog . .; eine andere, mehr ausgebreitet und milde, die Hirtenvölkern ein Feld gab. 3, 40; Allen Menschen- N–en am dürftigen Rande der Erde. 4, 152; Den 2 größten See- N–en Europa’s, den Engländern und Franzosen. 50; Wald-N–en. 156; Die wahrscheinliche rachitische Zwerg-N. auf Madagaskar. 71 etc.
~al, a.:
eine Nation betreffend, ihr eignend, gemäß etc.: Die Bildung der alten Völker war Naturbildung und daher ganz n. Vischer Ästh. 2, 249; Im n–en Sinne. 256 etc., vgl.: Eine zweckmäßige volkliche [n–e] Dauertracht. Jahn M. 321 etc.
~alisīēren, tr.:
Etwas einer Nationalität als zugehörigen Theil derselben anartend einverleiben: Eine durch Eroberung gewonnene, aber noch immer nicht ganz nationalisierte Provinz; Ein nationalisierter [auch naturalisierter oder eingebürgerter] Franzose etc. Zsstzg.: Ent-n.: der Nationalität berauben: Die Jugend zu entn. und zu völligen Römern zu bilden. Raumer Päd. 3, 1, 66; Mittel, wodurch Völker auf dem sichersten und schnellsten Wege entnationalisiert und gebändigt werden. Sealsfield Leg. 3, 195; Sturz 1, 22 etc.
~alitǟt, f.:
–en: charakteristische Eigenthümlichk. einer Nation (s. d., vgl. Volksthum, Volksthümlichkeit, Völkerthum etc.): Daß die N. ästhetisch nur wirkt, sofern sich mit dem höhern Gehalte ihres sittlichen Charakters .. diese ganze Nerven- und Blut-Atmosphäre, von welcher er umwebt ist, mit ausspricht. Vischer Ästh. 2, 181, dann auch: eine durch solche Eigenthümlichkeit verbundne Gesammtheit: Die verschiedenen N–en [Völkerschaften] des östreichischen Kaiserstaats; Der Schnitt der Hauben bei den Weibern, der für jedes solche detachierte N–chen ein andrer ist. Waldau N. 2, 154 etc.