mundlich
Mundlichkeit
Mǘndlich, a.: (~keit, f.):
im Ggstz. zu schriftlich (s. d.); bloß durch den Mund und das gesprochne Wort, nicht durch Geschriebnes mitgetheilt oder vermittelt: M. mehr!; M–e Befehle, Versprechungen, Mittheilungen; Du gabst nichts Schriftliches, besinn dich aber, | wie weit du m. gingst mit dem Sesin’. 361a; Öffentlichkeit und M–keit des Gerichtsverfahrens etc.; Eigen-m.: s. mündig 2, Anmerk. Weder mundlich noch schriftlich. 2, 7. Veralt., im Ggstz. zu dem vralt. herzlich (s. d. 1): Warum Der . . | herzlich [im Herzen] hasst und m. [mit dem Munde] liebt. 5, 324) etc., so auch: M–es Gebet, lautes, im Ggstz. des stillen Herzengebets. Ferner = mundend, anmuthend etc.: Bringt mir Mägdlein hold und mundlich! 323; Mit dem vollmondrundlichen, | fettlichen, mundlichen [Kuchen]. Mak. 2, 13, wie: Anmündlich. Garg. 22a.
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