Faksimile 0322 | Seite 320
Vermöge
Vermȫge, präp. mit Genit.:
zu Folge, in Gemäßheit, nach Maßgabe etc.: V. göttlichen Befehls. 3. Chr. 4, 52; V. seiner Rechtlichkeit will der Deutsche Niemanden in seinem wohlerworbenen Besitze stören, v. seiner Besonnenheit lässt er sich nicht leicht durch Chimären stören und v. seiner Gradheit hasst er alle Jmagination. G.; Den die Menschen v. ihres Blödsinns verkennten. Klinger F. 89; Daß er ihnen v. des muslimanischen Gesetzes keinen Wein vorsetzen würde. Olearius Reis. 241h; V. der Gesetze der menschlichen Natur. W. 4, 4; V. der Natur der Sache. 32, 106 etc. Ungw.: V. Homers. JvMüller 6, 391, nach Homer, nach seiner Angabe etc.
Anm. Ursprüngl. Hw. (vgl. Kraft I 2), s.: Nach Vermöge unser Vorfahren und unser gemeinen kaiserlichen Rechten. Carol. § 126 = nach Inhalt, s. Schm. 2, 458. Vgl. das mundartl. Hw.: Möge, f.:
1) Macht (mhd. müge, möge).
2) Wohlschmack, Appetit. Brem. Wörterb. 3, 178 und Schm. 2, 558.