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Miethling
Mīēthling, m., –(e)s; –e; –s-:
„gedingter Knecht, Tagelöhner“ (als Erklärung des „ausländigen“ Worts in der Basler Bibel v. 1523) heute bes. mit verächtl. Nebensinn: feiler Söldling etc.: Ein Hausgenoß und „Miedling“. 2. Mos. 12, 45; Ein guter Hirt. .. Der „Miedling“ aber fleucht [wenn ein Wolf kommt]; denn er ist ein „Miedling“ und achtet der Schafe nicht. Joh. 10, 12 ff.; Cham. 4, 146; „Ein Wolf ist einer ganzen Herde Schafe zu viel“. Wenn sie aber einen guten Hirten haben? „Sorg du!“ es sind lauter M–e. G. 9, 71; Das Amt des wahrhaftigen Pastors und Hirten und nicht des flüchtigen „Miedlingen“ zu verwalten. Luther 1, 214a; 5, 264a; Was fragt | ein M. nach dem Königreich? Sch. 255b; Zusammengeraffte M–e .. können dem furchtbaren Andrange einer geübten Kriegsmacht nicht Stand halten. 775b; Ein armer, dürftiger M. und Tagelöhner. W. Luc. 5, 115 etc. Scherzhaft auch st. Miethspferd. Thümmel 7, 22.