Mensur
mensurabel
mensurieren
* Mensūr (lat.), f.; –en:
Maß, etwas Abgemeßnes, nam.:
1) Takt und Zeitmaß z. B. in der Musik, beim Tanz: 18, 270; Wie genau sie die M. hielt. Luc. 3, 352; Ohne Melodie und M. 6, 44 etc., von Versen: Die Alexandriner und deren abgezirkelte M. HambTh. 210 etc. —
2) Bildhauer.: ein viereckiger Rahmen mit lothrecht herabhängenden Fäden, zur Ubertragung der Maße des Modells auf den Marmor. —
3) Fechtk.: der Platz, den die Fechtenden in abgemeßner Entfernung einzunehmen haben: Zur M.! die Klingen bindet! | los! 36 etc., auch überh.: Ein elender Fechterstreich, genannt Brechung der M. 11, 587. —
4) Instrumentenmach.: z. B. bei Orgeln die abgemeßne und entsprechende Größe und Dicke der Pfeifen, so — nach den versch. Registern: Flöten-, Principal-, Trompeten-M. etc., ferner bei Klavieren etc.: die richtige Länge der Saiten vom Stimmstock bis zum Steg etc. —
~ābel, a.: meßbar (s. kom-m.). —
~īēren, tr.: bei Tonwerkzeugen die Mensur (s. d. 4) gehörig einrichten.
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