Maut
Mauth
maut(hbar
maut(hen
Maut(hner
Māūt(hMāūt(h), f.; –en, (Mäute); -:
(obrd.) Ein- und Ausgangszoll für Waaren und das Zollamt, s. 2, 646; Die Pacht der Mauten. 2, 176; Auf der M., Haupt-, Bei- oder Neben-, Grenz-M. [Zollamt]. —
~bar, a.: mautpflichtig. —
~en, tr. in Zsstzg.: Ver- m.: verzollen. —
~ner, m., –s; uv.: Maut-Einnehmer, z. B. „Mauthner.“ Br. 1, 105; 40, 215; Par. 1, 22; 127) etc.; Die Geleitsleut und Mautner. Lthr. 166a; M–in. 4, 142 etc.
Anm. Goth. móta, Zoll (mötareis, Zöllner), ahd. mûta, mhd. müte, mlat. muta (etwa als die Stelle des „Wechselns“ oder Übergehns aus einem Gebiet ins andre), also ohne Lautverschiebung, wie öfter bei entlehnten techn. Wörtern, s. 2, 647. Doch vgl. die Bed. Mahlmetze. auch „Mueß“ f. 639, s. auch: M.- [od. Bann-] Mühle. 1333, — wo man M. (oder Malter, die Mahlmetze) nimmt.
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