Matrikel
Matrize
* Matr~īkel (lat.), f.; –n:
Verzeichnis der in eine best. Gemeinschaft Eingeschriebnen und die dem Eingeschriebnen über die Angehörigkeit zu der Gemeinschaft ausgestellte Bescheinigung, z. B. Kirchen- oder Pfarr-M., vgl. Kirchenbuch; Reichs-M., für die Reichsstände, und nam. M. 21, 127) oder Studenten-M. für die Studenten, dazu: Im- (und als Ggstz. ex-) matrikulieren. —
~īze, f.; –n: eine Form mit Vertiefungen (wie entsprechend Patrize eine Reliefform) zum Abguß, Abdruck, Prägen etc. (vgl. Mönch und Nonne), z. B. der durch Prägen des Kopfs zum Münzstempel in weichen Stahl erhaltne Stempel, der gehärtet als neuer Abdruck die Patrize giebt, wie diese wiederum den eig. Münzstempel, s. 2, 2. 322; 2, 870; ähnl. bei den Walzen zum Kattundruck. 358; ferner bei den Schriftgießern: das kupferne Parallelepipedum mit dem vertieften Abdruck der Letter, den man durch Einschlagen mit der Patrize (einer gehärteten Stahlpunze) in die Fläche des Kupfers erhält (auch „Mater“, Schriftmutter). 3, 164; ferner die zum Stereotypieren über dem gw. Typensatz aus geeignetem Material (zumeist Gips) gemachte Form, die in geschmolznem Metall kopiert die Reliefplatte zum Druck giebt. 417 ff.; Kat. 134; Papier-M–n. 144; Gips-M. etc.
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