Marke
Márke, f.; –n; –n-:
1) Merkzeichen, Merkmal (s. Mark I 3 und II 1), zuw.: Einen Baum mit einer M. bezeichnen, bair.: mit einem Mark, Mal etc., so: Brand-M. oder Brandmark (n.), s. d.; auch st. Mark (s. d. I 1, die Bsp. aus und Grenzmark) = Grenze, auch in Zsstzg. z. B.: Die präcisesten Tren- 31 ⏑26 nungs-M–en anbringen. N. 1, 263; Am Strande selbst, innerhalb der Fluth-M., sprießen bräunliche Seegräser. 4, 13a) innerhalb der Grenzen, welche die Fluth erreicht, und dem so abgegrenzten Gebiet, s. Mark II 3 u. Gemark. Nam. aber in einigen speciellen Anwendungen. —
2) Etwas, wodurch das Anrecht auf etwas dagegen in Empfang zu Nehmendes stellvertretend bez. wird: So geben z. B. Färber Leuten, die ihnen Etwas zum Färben übergeben, in öffentlichen Lokalen die Garderobenbewahrer Denen, die ihnen Sachen zur Bewahrung übergeben, eine M. (Empfangs-M.), die man abzuliefern hat, um das Übergebne wieder in Empfang zu nehmen. So erhält in Glücks- oder Würfelbuden der Gewinner eine M. (Gewinn-M.), für die er dann später Waaren von dem Preise des Gewinnes entnehmen kann. So klebt man auf einen Brief eine M. (Brief-, Franko-, Frei-, Post-M.), damit der Adressat denselben frei empfange. So bezeichnen Hunde-M–n die für einen Hund erlegte Steuer. So giebt der Logenschließer Denen, die während der Theaterzeit hinausgehn, eine M. (Gegen-, Kontre-M.), die sie — um wieder auf ihren Platz zu gelangen — zurückgeben müssen. So giebt es bei vielen (namentlich Karten-) Spielen M–n (Spiel-M–n und nach dem bestimmten Spiel z. B. Whist-M–n), theils um den Gewinn damit „anzulegen“ (zu „markieren“), theils, um damit während des Spiels zu bezahlen, damit sie am Ende mit Geld ausgelöst werden, s. Dante, Fisch 5, Zahlpfennig etc. —
3) bei Pferden = Kennung (s. d.), Bohne (s. d. 4c). —
4) = Bake (s. d.), Zeichen zur Orientierung, nam. für Feldmesser u. Schiffer, so auch: Leuchtthürme, jetzt Stationen der Feuerwache, vortreffliche Land-M–en, um sich zurechtzufinden. Nat.-Z. 13, 291, vgl. Landkennung. —
5) Schiff.: an der Lothleine die Merkzeichen für die Fadenlänge: „Wieviel Faden?“ Bei der Mark neunzehn. BlW. 144.
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