Faksimile 0243 | Seite 241
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Marke
Márke, f.; –n; –n-:
1) Merkzeichen, Merkmal (s. Mark I 3 und II 1), zuw.: Einen Baum mit einer M. bezeichnen, bair.: mit einem Mark, Mal etc., so: Brand-M. oder Brandmark (n.), s. d.; auch st. Mark (s. d. I 1, die Bsp. aus Simrock und Grenzmark) = Grenze, auch in Zsstzg. z. B.: Die präcisesten Tren- 31 ⏑26 nungs-M–en anbringen. Waldau N. 1, 263; Am Strande selbst, innerhalb der Fluth-M., sprießen bräunliche Seegräser. (Natur 4, 13a) RHartmann, innerhalb der Grenzen, welche die Fluth erreicht, und dem so abgegrenzten Gebiet, s. Mark II 3 u. Gemark. Nam. aber in einigen speciellen Anwendungen.
2) Etwas, wodurch das Anrecht auf etwas dagegen in Empfang zu Nehmendes stellvertretend bez. wird: So geben z. B. Färber Leuten, die ihnen Etwas zum Färben übergeben, in öffentlichen Lokalen die Garderobenbewahrer Denen, die ihnen Sachen zur Bewahrung übergeben, eine M. (Empfangs-M.), die man abzuliefern hat, um das Übergebne wieder in Empfang zu nehmen. So erhält in Glücks- oder Würfelbuden der Gewinner eine M. (Gewinn-M.), für die er dann später Waaren von dem Preise des Gewinnes entnehmen kann. So klebt man auf einen Brief eine M. (Brief-, Franko-, Frei-, Post-M.), damit der Adressat denselben frei empfange. So bezeichnen Hunde-M–n die für einen Hund erlegte Steuer. So giebt der Logenschließer Denen, die während der Theaterzeit hinausgehn, eine M. (Gegen-, Kontre-M.), die sie um wieder auf ihren Platz zu gelangen zurückgeben müssen. So giebt es bei vielen (namentlich Karten-) Spielen M–n (Spiel-M–n und nach dem bestimmten Spiel z. B. Whist-M–n), theils um den Gewinn damit „anzulegen“ (zu „markieren“), theils, um damit während des Spiels zu bezahlen, damit sie am Ende mit Geld ausgelöst werden, s. Dante, Fisch 5, Zahlpfennig etc.
3) bei Pferden = Kennung (s. d.), Bohne (s. d. 4c). Falke.
4) = Bake (s. d.), Zeichen zur Orientierung, nam. für Feldmesser u. Schiffer, so auch: Leuchtthürme, jetzt Stationen der Feuerwache, vortreffliche Land-M–en, um sich zurechtzufinden. Bucher Nat.-Z. 13, 291, vgl. Landkennung.
5) Schiff.: an der Lothleine die Merkzeichen für die Fadenlänge: „Wieviel Faden?“ Bei der Mark neunzehn. Gerstäcker BlW. 144.