mängeln
Mä́ngeln, intr. (haben) und tr.:
1) mäkeln (s. d. nam. 3 und Anm.), vgl. 2. —
2) tr.: Mängel in Etwas finden, für mangelhaft erklären (s. nam. in Zsstzg.: Be-: Zwar ward auch diese Einrichtung, und vielleicht mit Recht bemängelt. (56) 1, 444 2, 323 etc., vgl. bemäkeln. — Ent-: (selten) v. Mängeln befreien, emendieren: Grübelsinnige Entmängler. 3, 308, s. 288 etc.
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