Major
Majoran
Majorat
majorenn
Majorennität
Majorität
Major (lat.):
1) (– ⏑):
~ān, m., –(e)s; –e: a) Obersatz eines Schlusses: M., Minor und Konklusion. 31, 413 etc. —
b) Haus-M. (lat.: M. Domus), bei den fränk. Königen Titel des angesehensten Hofbeamten. 3, 422 etc., s. Meier. — 2) (⏑ –) Titel eines höhern Officiers, der überm Hauptmann steht (dazu: M–in, die Gemahlin des M–s): Der M.! wer weiß, wie lange Der noch major’t! R. 8, 174, vgl. Oberst-Wachtmeister; General-M., alle Obersten und Brigadiers kommandierend; Platz-M., in einer Festung die Wachen vertheilend etc.: Richt-M., als Gehülfe und Ersatz des eig. M–s; Tambour-M., den Trommlern das Signal gebend und sie kommandierend etc. —
eine würzige Pflanze, Origanam majorana (s. 213), Mei(e)ran etc. —
~āt, n., –(e)s; –e; –s-: 1) die Erbfolgeordnung, die sich nach dem Alter bestimmt und das hiernach jedesmal dem Altesten zukommende Vorzugsrecht. — 2) ein Gut, das nach dem M. (1) erbt, M–s-Gut s. Minorat. —
~énn, a.: großjährig: —
~ennitǟt, f.; 0: Großjährigkeit. —
~itǟt, f.; –en: die entscheidende Stimmenmehrheit, das Mehr (s. d.).
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