Lümmel
Lümmel: 1) n., –s; uv.:
Geschlinge, Gelünge, Lungenmus, s. Ein Gericht von Hirsch-L. Hausb. 3, 95. — 2) ein starker, ungehobelter und ungeschlachter Kerl oder Bursche, dann Scheltwort: Flegel, Schlingel etc.: 11, 163; 3, 208; 5, 134; Da man, wiewohl er schon ein großer L. war, | ihn noch den kleinen Töffel nannte. Lichtw. 78; Grober L. 4, 63; ’S ließ aus diesen L–n sich ein | trefflich Regiment formieren. Tr. 192; Muß er Latein lernen; wo nicht, so bleibt er ein L. 1, 117; Der ungeschlachte L. 12, 21; 7; Ein großer handfester L. von einem Kappadocier. 21, 178 etc. Schles.: Wem dort nicht auf dem Schweidnitzer Keller von Klein auf der L. geläutet worden, gilt bei den Bierhähnen Nichts. 2, 88), vgl.: Sobald sich im Schweidnitzischen Keller in Breslau ehedem ein Gast lümmelhaft benahm, wurde eine Glocke geläutet, die L.-Glocke, und der Betreffende mußte Strafe geben. Man fragt daher noch bei ungezogener Aufführung: Soll ich den L. läuten? Den Limmel verschütten [einen Verstoß machen]. Jak. 88. Mund- artl. in untadelhaftem Sinn, ein derber, kräftiger Bursch, s. Pfingst-L.
Anm. In Bed. 1 mhd. lumbel, vgl. Lumm, wozu Einige, z. B. auch die Bed. 2 ziehn, Andre wohl richtiger zu altnord. hlömm (Knüppel), vgl. Flegel, Bengel etc.
Zsstzg. zu 2, z. B.: Bauer-L. Forster Sak. 38; Bauern-L. Hackländer SGsch. 3, 145; Du bist ein Bauerlimmel, | musst dreschen, wie ein Narr, und hinterm Pfluge gehn. Burmann Fab. 165; Dorf-L.; Mit solchen Bier- L–n. Schlegel Heinr. IV. 1, 2, 1; Du Dreck-L. ebd.; Erz- L. KSchmidt Kom. 265: Da schlenkerte ein vergnügt grinsender Feld-L. daher. Keller gH. 4, 416; Da aber seine Knechte alle Koth-L. sind. Pestalozzi 4, 76; Pfingst-L., im Erzgebirg höhnende Bezeichnung des Hirtenjungen, der am Pfingsttag das Vieh zuletzt austreibt. Grimm Myth. 746; Ein Pfingst-L. ist ein funfzigfacher L. Scherffer Gd. 410, dagegen in untadelhaftem Sinn (s. o.): Der Umzug des Pfingstlimmels [in der Alb] . . Dazu wurde der gescheiteste Bursche gewählt, denn er hat vor jedem Hause einen schönen Spruch aufzusagen. Stein (Hausbl. 56) 1, 334.
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