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Lieger
Līēger, m., –s; uv.:
1) (mit fem. L–in): Pers., die liegt, nam. in Zsstzg. (s. d.). Dazu das Kollektiv: L–schaft, s. Ein-L.
a) Kaufm.: ein Kommis, der sich an einem fremden Orte ständig aufhält, um Kaufs- und Verkaufsgeschäfte für sein Handlungshaus zu besorgen, Ggstz.: Reisender. 2) in einzelnen Fällen auch etwas Liegendes:
a) Tuchmach.: das fest liegende Blatt der Tuchschere, im Ggstz. zum Läufer (s. d. 3e). Karmarsch 3, 653 etc., ferner: Schiff.:
b) (vgl. 1a) ein ständig an einem Ort liegendes Schiff.
c) Bauchstück oder der quer über dem Kiel liegende unterste Theil eines Spants.
d) L., Aus-L. des Galjons, der oberste, die Breite des Schafts vergrößernde Theil.
e) L., Wasser-L., (Wasser-)Leger, Leg- ger große das frische Wasser für die Mannschaft enthaltende Tonnen, vgl. legen 38. Zstzg. vgl. die von liegen, z. B.: Án- [1]: A. des Flusses, Anwohner. G. 27, 48.
Aūs-:
1) (s. auslegen 12b) Wachtschiff, übertr.: Kopenhagen ist der äußerste A. einer ankernden Flotte. Jahn V. 108.
2) [2d]
3) Eisbock, Eisbrecher. Bēī- [1]: Beischläfer: Zur ehelichen B–in bestimmt. W. 21, 132. Būg-: das Schiff der Bördezunft, das zuerst nach dem in Ladung liegenden Bördmann (s. d.) fahren wird. Dórf-: ländlicher Ein-L. Hamann 4, 384. Eīn- [1]:
1) Beisaß, Jnstmann; Einwohner, der ohne das volle Recht der Hausbesitzer, bei einem solchen zur Miethe wohnt: Daß in London die Bürger den Titel Livreemen als ihren eigenen Ehrennamen betrachteten, wodurch sie sich von Beiwohnern und E–n, die nicht zur Fahne und Farbe gehören, unterschieden. Möser Ph. 1, 202; Dermaliger E. des Wirthshauses Schwarbach auf der Gemmialp. Werner Febr. 34. Dazu: Die gesammte E–schaft des Dorfs etc.
2) (Bergbau): Hüttenwächter. In-: Ein-L. Wásser- [2e].