Gelichter
        
      
      II. Ge~lichter,  n., –s; uv.: 
      
    eine Gesammtheit Personen (od. v. Personificiertem) v. verächtlichem Schlage, vgl. Sippschaft etc.: Einem armenischen Fürsten gewöhnlichen G–s. 1, 135; Das luftige Gesindel seines G–s. 466a; Lacht, das hier | uns hudelt, des G–s! Pol. 2, 56; Ich kannte das G., | zog den Schächer vor Gericht. 1, 113; Schaf’ u. säuisches G. [Schweine]. 6, 74; Nessus, der Centaur, der einzige seines G–s, der etc. 30, 448; 5, 298; Du erzplutonisches G. 34, 336; Für Galgengesichter | v. eurer Art, für solches G. Verm. 1, 166; Mit heidnischem G. Tr. 90; Er war aus ihnen | u. ihres G–s. R. 7, 337; Und wer sonst noch dieses G–s, Geschmeißes u. Gezüchts sein mag. Gel. 64; Quaken mag im Sumpfe dorten | jenes tückische G. 1, 293; Doch halt’ ich freilich lieber stets zu luftigem G. mich. 2, 49; Ein Herrchen v. dem G. 119a; Buhlerinnen alles G–s. A. 1, 340; Daß er die Tänzerin .. unterhalten haben soll, welcher ich .. nachsagen muß, daß sie für die bescheidenste u. sittigste ihres G–s bekannt ist. 21, 111; 32, 405; Leute dieses G–s. HB. 1, 252 etc. 
Anm.  S. Das Gelifter. 2, 446 (bei etwa: luftiges Gesindel? 
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