lasterhaft
        
      
      Lásterhaft,  a.: 
      
    Lastern ergeben, davon zeugend: L–e Personen, Begierden, Gedanken; L–es Benehmen; Man will lieber Jemanden l. als lächerlich erscheinen. 14, 170; Der Segen [des Priesters] . ., der unmittelbarer vom Himmel zu kommen scheint, weil ihn das irdische Werkzeug nicht einmal durch sündhaftes, ja l–es Wesen . . entkräften könnte. 21, 94; L–ig. L–igkeit, vgl. (vralt.): Seine lasterliche That. 1b; Kaligula —, ein lasterlicher Mensch. 172b, s. lästerlich (1 u. 2). 
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