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lasterhaft
Lásterhaft, a.:
Lastern ergeben, davon zeugend: L–e Personen, Begierden, Gedanken; L–es Benehmen; Man will lieber Jemanden l. als lächerlich erscheinen. G. 14, 170; Der Segen [des Priesters] . ., der unmittelbarer vom Himmel zu kommen scheint, weil ihn das irdische Werkzeug nicht einmal durch sündhaftes, ja l–es Wesen . . entkräften könnte. 21, 94; L–ig. Schottel883; L–igkeit, vgl. (vralt.): Seine lasterliche That. Schaidenreißer 1b; Kaligula —, ein lasterlicher Mensch. Stumpf 172b, s. lästerlich (1 u. 2).