Lassenschaft
Lássenschaft, f.; –en:
in Zsstzg., das von einem y eI 4 Verstorbnen Hinterlaßne, zumeist als Gesammtheit, = Nachlaß etc. bez., so: Erb-: Zaubr. 4, 39. — Hínter-: R. 2, 155; 5, 194; Bekanntmachung der poetischen H. des .. Freiherrn. Bibl. 6, XXX; Den Generalen, welche Alexanders H. angetreten. gK. 341. — Nāch-: Böhm. 297. — Ver-: Auktionen inländischer V–en. 26, 279; Aus der V. eines Kunstfreundes. 22, 143; Teutsch. 202; Diese Briefe, Sire, | enthalten die V. des Marquis | von Posa an Prinz Karl. 305b; N. 1, 8; Die sämmtliche V. des Alten. 16, 9; HB. 1, 126 etc., vgl.: Die Zusiegelung seines Verlaßthums. Br. 2, 661, — seltner von einem einzelnen Ggstd., z. B.: Auch im gegenwärtigen Falle will ich gern das kleine Geschöpf als eine V. von ihr ansehen und für seine Erziehung sorgen. 17, 230.
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