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Lassenschaft
Lássenschaft, f.; –en:
in Zsstzg., das von einem y eI 4 Verstorbnen Hinterlaßne, zumeist als Gesammtheit, = Nachlaß etc. bez., so: Erb-: Gutzkow Zaubr. 4, 39. Hínter-: R. 2, 155; 5, 194; Bekanntmachung der poetischen H. des .. Freiherrn. Wh. Müller Bibl. 6, XXX; Den Generalen, welche Alexanders H. angetreten. Rüstow gK. 341. Nāch-: Kompert Böhm. 297. Ver-: Auktionen inländischer V–en. G. 26, 279; Aus der V. eines Kunstfreundes. 22, 143; Klinger Teutsch. 202; Diese Briefe, Sire, | enthalten die V. des Marquis | von Posa an Prinz Karl. Sch. 305b; Tieck N. 1, 8; Die sämmtliche V. des Alten. W. 16, 9; HB. 1, 126 etc., vgl.: Die Zusiegelung seines Verlaßthums. Forster Br. 2, 661, seltner von einem einzelnen Ggstd., z. B.: Auch im gegenwärtigen Falle will ich gern das kleine Geschöpf als eine V. von ihr ansehen und für seine Erziehung sorgen. G. 17, 230.