Lakai
lakaienhaft
* Lakāī (frz.), m., –en; –en:
Livreebedienter, nam. als Fußfolger der Herrschaft: Ein christlicher Fußfolger oder eines hübschen Manns L. Sh. 3, 392; Herrn und Damen, | mit denen viel L–en kamen. etc.; Die vornehmen Hof-L–en. 125; Fürstlicher Kammer- L.; Ich mache dich zu meinem Leib-L–en. Po. 3, 79; Lehn- 3, 246; 4, 21 etc.), Lohn- oder Mieth- L. 26b) etc., vergl. Zsstzg. von Diener; veralt.: Post-L. Fr. 296. —
~enhaft, a.: in der Weise eines Lakaien: Zu welcher L–igkeit der hohe Adel unter Ludwig XIV. herabgesunken war. BB. 164, vergl.: Überwundenes Hoflakaienthum. 297; Der erbärmlichste Adel des Hoflakaienthums. 254).
Anm. S. 196 ff., nicht (wie will) von lecken 3. — Allerlei Laggai. EfA. 2, 573 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.