Lai~
Lai~e
laienhaft
Laienschaft
laiisch
Lāī~(eLāī~(e), m., –en; –en; –en-:
1) ein Nicht-Geistlicher, Ungeweihter: Pfaff und L–e. Rom. 108; L–en und Priester. 801a etc. —
2) übertr.: in Etwas uneingeweiht, unkundig, nicht gelehrt: Ungelehrte Leute und L–en. 4, 13; Der gelehrte Forscher . . . Den L–en und Ungelehrten. 4, 203; 4, 7; Ich bin ein L–e in der Freude. H. 1, 89; Zwar war ich in Staatsgeschäften ganz L. Mak. 1, 43 etc. —
~enhaft, a.: in der Weise eines Laien, zu den Laien gehörig: Wenn ein l–er Schüler den Gildemeistern zu widersprechen wagt. 36, 246 etc. —
~enschaft, f.: –en:
1) eine Gesammtheit, Genossenschaft von Laien: DM. 1, 2, 24; In der Stadt Osnabrück wird die gesammt Bürgerschaft in gewisse Laischaften d. i. weltliche Gesellschaften eingetheilt etc. —
2) (o. Mz.) das Laie-Sein, Laienthum. —
~isch, a.: laienhaft: Die weltlichen, l–en Personen. 1, 458a.
Anm. Aus gr. λαeóς, ahd. leigo, mhd. lei(g)e, vgl. niederd. Lāks: Idiot, Schlingel und mit Zischlaut: Schläks.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.