Kur
III. Kūr, f.; –en; -:
(nur noch mundartl. alterthümlich und in gehobner Rede) Wahl, Kür (s. d.), das Recht der Wahl, nam. der Kaiserwahl, und ein Land, woran das Recht haftet (K.-Fürstenthum): In der K. Sachsen. SW. 61, 279; Das Kurfürstenthum zu Sachsen ist arm. .. So könnte er sich mit 40 Pferden auf die K. nicht erhalten. 379; Der hat K., hat Angst [wer die Wahl hat, hat die Qual]. 1130; Ob die Wörter von Natur oder K., oder ob sie willkürlich oder natürlich wären. 64; In den Sprichwörtern stecket der rechte Schmack, rechte K. [das Ausgewählte, Auserlesne, der Kern] und das Eigene der Sprache. 1111; Als . . Ludewikus zum römischen Kaiser von mehrtheils Churfürsten erwählt und doch wider ihn auch Herzog Friederich von Österreich durch die mindere Chur erkoren ward. 721b; Die „Chur“ . . . Die Wahl [des Bischofs]. Br. 199b etc., vgl.: „Kuren“, soviel als Wahlstimmen, noch immer gebräuchlich. D. 1, 396 und
Anm. Am häufigsten als Bstw., z. B. K.-Fürst etc., -Haus, -Hut, -Land, -Prinz, -Würde, s. K.-Kind, z.B. auch: Das Reich der Affen ist .. | ein Wahlreich . .. Am Chur- tag ziehn die Kandidaten etc. Po. 3, 33; 138 und so mit „Ch“ als Anlaut z. B. noch bei ꝛe. Daneben außer Kür (s. d.), z. B. auch: „Meine Augen sehen nach den Treuen im Lande.“ .. Hast du solche Wahl und Köhr in deinem Lande gehabt und erhalten, so magst du doch ja wahrlich wohl nicht allein ein rechter Köhrfürst, sondern auch ein Köhrkönig heißen [der seine Diener kürt oder wählt]. 6, 162a; 163a etc.; Was der Gothe .. | vormals nach Mundarten Kör mit Geknall geredet habe. II und in Zsstzg. (vgl. Willkür 3): Dorfstatuten .., in Niedersachsen .Bauerkören. Privatr. 61; Bauerköhre, Zusammenkunft der Bauern in einem Dorf über ihre gemeinsamen Sachen zu berathschlagen und Feld- und Waldverbrechen zu bestrafen. d. 1647, s. Forst- und Jagd-Hist. Kap. 10 § 31, s. 1117 ff. Ferner als Ew.: Die Leute [in Ostfriesland] sind außer- ordentlich „kör“ [wählerisch] und lassen sich von dem beredsamen Verkäufer die Waare nicht in die Hand drücken. Unterh. 2, 1, 376. — S. nam. küren.
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