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Kur
III. Kūr, f.; –en; -:
(nur noch mundartl. alterthümlich und in gehobner Rede) Wahl, Kür (s. d.), das Recht der Wahl, nam. der Kaiserwahl, und ein Land, woran das Recht haftet (K.-Fürstenthum): In der K. Sachsen. Luther SW. 61, 279; Das Kurfürstenthum zu Sachsen ist arm. .. So könnte er sich mit 40 Pferden auf die K. nicht erhalten. 379; Der hat K., hat Angst [wer die Wahl hat, hat die Qual]. Schottel 1130; Ob die Wörter von Natur oder K., oder ob sie willkürlich oder natürlich wären. 64; In den Sprichwörtern stecket der rechte Schmack, rechte K. [das Ausgewählte, Auserlesne, der Kern] und das Eigene der Sprache. 1111; Als . . Ludewikus zum römischen Kaiser von mehrtheils Churfürsten erwählt und doch wider ihn auch Herzog Friederich von Österreich durch die mindere Chur erkoren ward. Stumpf 721b; Die „Chur“ . . . Die Wahl [des Bischofs]. Zarncke Br. 199b etc., vgl.: „Kuren“, soviel als Wahlstimmen, noch immer gebräuchlich. Auerbach D. 1, 396 und Schm.
Anm. Am häufigsten als Bstw., z. B. K.-Fürst etc., -Haus, -Hut, -Land, -Prinz, -Würde, s. K.-Kind, z.B. auch: Das Reich der Affen ist .. | ein Wahlreich . .. Am Chur- tag ziehn die Kandidaten etc. Pfeffel Po. 3, 33; Eppendorf 138 und so mit „Ch“ als Anlaut z. B. noch bei Adelung ꝛe. Daneben außer Kür (s. d.), z. B. auch: „Meine Augen sehen nach den Treuen im Lande.“ .. Hast du solche Wahl und Köhr in deinem Lande gehabt und erhalten, so magst du doch ja wahrlich wohl nicht allein ein rechter Köhrfürst, sondern auch ein Köhrkönig heißen [der seine Diener kürt oder wählt]. Luther 6, 162a; 163a etc.; Was der Gothe .. | vormals nach Mundarten Kör mit Geknall geredet habe. Schottel II und in Zsstzg. (vgl. Willkür 3): Dorfstatuten .., in Niedersachsen .Bauerkören. Eichhorn Privatr. 61; Bauerköhre, Zusammenkunft der Bauern in einem Dorf über ihre gemeinsamen Sachen zu berathschlagen und Feld- und Waldverbrechen zu bestrafen. Braunschweig. Landordn. d. 1647, s. Stiesser Forst- und Jagd-Hist. Kap. 10 § 31, s. Haltaus 1117 ff. Ferner als Ew.: Die Leute [in Ostfriesland] sind außer- ordentlich „kör“ [wählerisch] und lassen sich von dem beredsamen Verkäufer die Waare nicht in die Hand drücken. Gutzkow Unterh. 2, 1, 376. S. nam. küren.