Kundschaft
Kúndschaft, f.; –en:
1) vralt. (s. Kunde I 1) Zeugnis: Deß ich ihm muß gute K. und Zeugnis geben. 6, 2a; Die K. von mir geben [„,die von mir zeuget“. 5, 39]. 3, 3; 12; Br. 298b etc. —
2) veraltend (s. Kunde I 2a): persönliche Bekanntschaft: Lasst die Zeit allmählich | und nicht die Neugier unsre K. machen. Nath. 2, 7; So wollen wir weiter K. machen und uns besprechen, wes Landes, Namens und Stammes ihr seid. 14a; 64a; 1, 307; Br. 330b ff. etc. —
3) abstrakt: das Ⅰ Verhältnis eines Kunden (s. d. I 2b) oder Abnehmers zum Verkäufer oder Waarenlieferer etc. und kollektiv: die Gesammtheit der Kunden (s. Kundsame): Ich lasse es Ihnen so billig um Jhrer fernern K. willen [um Sie als Kunden zu haben]; Daß Ihr mir die K. erhaltet welche mir zuzuweisen Ihr den Anfang gemacht. 20, 208; Ihre Geschicklichkeit im Nähen und im Waschen verschaffte ihr bald eine größere K., als sie zu bedienen vermochte. W. 1, 43 etc. —
4) (s. Kunde II 1.):
a) veraltend: die Kenntnis, die man von Etwas hat: Das fünfte trifft er, wenn mich meine K. nicht trügt, beim Fabretti. 8, 243; Ohn’ alle | des Hauses K., nur von seinem Ohr geleitet, drang .. er .. der Stimme nach. Nath. 1, 1 etc. Noch minder gw.: Brach die Revolution aus, wo eine K. [Wissen, Kenntnisse] so gute Dienste leisten konnte als ein Adelsbrief. 3, 212. —
b) (veraltend) Kenntnis, die man empfängt, erhält (Nachricht) oder von Etwas nimmt: Es kam K., daß sie daher zogen. 89; Wider alle Historien und K. [überlieferte Nachrichten]. SW. 63, 242; Daß die Götter unmittelbare K. [Notiz] von dem Thun und Lassen der Menschen nehmen. 23, 134. —
c) eine Kunde oder Nachricht, um die man sich nachforschend müht, Erkundigung: Der Bürger legte nu große K. drauf, wo sein Weib wäre hinkommen. SW. 61, 287; Er schrieb also an Sorbern um gehörige K. einzuzichen, und er bekam die befriedigendste Antwort. 4, 66. Gw. insofern es sich um die Erforschung von etwas geheim Gehaltnem, nam. im Kriege beim Feinde handelt: Auf K. ausgehn, ausziehn, Mannschaft aussenden; Schwerlich | möcht’ er des Feindes K. hintergehn, | der mit zwei Heeren seinen Fersen folgt. 451a, s. Kundschaft-en, -er.
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