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Kratzing
Krátzing, f.; –en:
Verboten die sog. K–en (mehrere an kreisförmig aufgestellten Stangen befestigte Korbreusen, innerhalb welcher die Oberfläche des Wassers mit Kraut bedeckt wird). Berliner Fischerei-Polizeiordn. (12. April 1859) § 8.