Faksimile 0994 | Seite 986
Konsilium
* Konsīli~um (lat.), n., –s; -a:
der Rath. Auf höhern oder Hochschulen: Jemand bekommt das K., es wird ihm das K. ertheilt, er wird „konsiliert“, er bekommt die Weisung zum Abgang von der Anstalt (vollst.: Das consilium abeundi).