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Koncert
* Koncért (lat.), n., –(e)s; –e; -:
1) ein Tonstück für ein oder auch für mehrere koncertierende, d. h. mit einander gleichsam wetteifernde Jnstrumente als Hauptstimme, mit Orchesterbegleitung, gw. (um dem Künstler Gelegenheit zu geben, sich in allen Vortragsweisen zu zeigen) aus einem Allegro, einem Andante oder Adagio und einem raschen Finale oder Rondo bestehend, s. nam. Heinse Hild. 1, 214 ff.; auch übertr., s. Zsstzg.
2) eine künstlerische Vereinigung, worin verschiedenartige Kräfte musikalische Kompositionen aller Art zur Aufführung bringen.
Zsstzg. vielfach, z. B. zu [1] nach dem versch. Hauptinstrument: Flöten-, Geigen-, Klavier-K. etc.; ferner: Doppel-K., für zwei koncertierende Instrumente etc., ferner zu [2] nach dem Ort, nach den Mitwirkenden, dem Zweck etc., z. B.: Abonnements-, Garten-, Hof-, Kammer-, Liebhaber-, Privat-K.; Eine Anzahl von Virtuosen-, Wohlthätigkeits- und andern Gelegenheits-K–n. Nat. Zeit. 12, 427 etc., auch z. B.: Was macht ihr hier für ein Katzen-K.? Schlegel Sh. 2, 203, s. Katzenmusik, Chariwari; ferner übertr. (s. Harmonie etc.): Da nun aber gewöhnlich, wenn unser Seelen-K. am geistigsten gestimmt ist, die rohen kreischenden Töne des Weltwesens am gewaltsamsten und ungestümsten einfallen. G. 21, 148 etc.