Komtur
Komthur
Komt(h)urei
Komt(h)ūrKomt(h)ūr, m., –s; –e; -:
Ordenspfründner; Einer, der die Güter eines geistlichen Ritterordens verwaltet; so: Groß-K., der oberste K. des Landes. 275b; Haus-K., der dem Ordenshause vorgesetzte; Land-K., den Kommenden (s. d.) einer ganzen Provinz vorstehend etc. —
~ēī, f.; –en: Kommende (s. d.), die Pfründe oder das Gebiet eines Komturs: Beide Ritterschaften legten K–en und so zu sagen Relais für die Kreuzzüge an. R. 3, 44.
Anm. Ältre, noch hin u. wieder gangbare Form: Kommenthur, -ei, mhd. kommentür, commendüir, aus mlat. commendator, s. Kommende.
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