Klubb
Klubbe
Klubbist
* Klúbb (engl.), m., –s, uv.; –s; Klübbchen, lein; -:
eine geschloßne Gesellschaft und das Lokal derselben (s. Leist 3): In einen K. aufgenommen, im K. oder Mitglied des K–s sein; Auf oder in dem K. sein, in dem Lokal zur Versammlungszeit. Je nach den Theilnehmern und dem Zweck der Gesellschaft z. B.: Bürger-, Adels-, Spiel-K.; Politische K–s, wie sie bes. in der Zeit der ersten franz. Staatsumwälzung in Frankreich eine bedeutende Rolle spielten, nam.: Der Jakobīner-K. oder wie er Od. 2, 142 heißt: Der Jakōber-K. etc.; Es ist ein muntrer Klub beisammen. 11, 176; „Klupp“. 20, 178; Der auch in einem [politischen] K. sitzt und in die allgemeine Konfusion mit hineinbrüllt. R. 1, 167; Unzählige K–s. Lut. 2, 136; Es bildete sich so ein Spielklübbchen. Schmj. 122; Außerhalb des K. Kl. 3, 42; Die Verhandlungen des ihm so widerwärtigen K–s. 76; Wild saust .. der Gnomen Trupp | hervor zum Hexen-K. 207; Ganz in der Art eines schöngeistigen K–s. N. 1, 214; Im K–e rasender Bacchanten. 2, 73; Des mystischen Klupps. Ant. 2, 287; 252 etc., s. Kluppe. —
~e etc.: s. Kluppe. —
~ist, m., –en; –en: Mitglied eines (politischen) Klubbs: Die K–en von Mainz. etc.
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