klösterlich
Klösterling
Klȫster~lich, a.:
dem Kloster angehörend, darauf bezüglich, ihm gemäß etc.: Sprichst du doch so leicht, | durch diese Mauern von der Welt geschieden, | in k–em Sinne von dem Werth | der Erdengüter. 13, 261; In ewig k–er Eingezogenheit zu leben. E. 1, 267; Mit k–er Heiligkeit. Luth. 4b; Die k–en Unterthanen. M. 1, 53; Eh die Fledermaus geendet ihren k–en Flug. Makb. 3, 2 etc.; Von katholischer K–keit. Nobl. 2, 127 etc.; Die Freiheit des außer-k–en Leben. Zaubr. 3, 222 etc. —
~ling, m., –(e)s; –e; –s-: Klosterzögling (s. Kloster 2), Klosterer: Den K–en in Blaubeuren. D. 1, 277 ff.
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