kindlich
Kindlichkeit
Kindlich, a. (~keit, f.):
dem Wesen eines Kindes — und zwar sowohl in Bezug auf das Alter als auch auf das Verhältnis zu den Eltern — gemäß, in tadellosem und lobendem Sinn:
1) (s. kindisch und kindhaft): K. froh; K–e Freude, Heiterkeit, Zufriedenheit, Unschuld, Einfalt etc.; Bei großer K–keit des Sinnes und Freiheit von Nationaleitelkeit. 7, 343; Ein solches Anhäkeln an Kinder ist ohne elterliche K–keit zweideutig. 1, 61; Ich schelte nicht das k–e Lied, entsprosst | harmlosem Gemüth und selbst das kindische sei Vielen erfreulich. 2, 259; K., nicht mit gezierter K.-Thuerei. Päd. 3, 1, 10; K. [gw. als Kind] von Bienen geletzt mit Honig. 3, 58 etc. —
2) auf das Verhältnis der Kinder zu den Eltern gegründet, diesem entsprechend: Jhr habt einen k–en Geist empfangen, durch welchen wir rufen: Abba, lieber Vater. 8, 15; Wenn der uralte [heilige Vater]| mit gelassener Hand | rollende Blitze | über die Erde sät, | küss’ ich den letzten | Saum seines Kleides, | k–eSchauer | treu in der Brust. 2, 66; Verkehrtest ihren k–en Gehorsam| in eigensinn’gem Trotz. Somm. 1, 1; Du sollst den Zorn deines Vaters k. fürchten, — ganz vrsch.: Sich vor Etwas kindisch fürchten; K–keit (selten), s. Un-k. [2].
Anm. Vralt. statt „kindisch, einfältig“ etc. 637a.
Zsstzg. s. die von Kind, z. B.: Bēīcht- [2]: B. bekennen. Hippel 10, 14. — Līēbe- [2]: kindlich liebevoll: Das volle | l–e Zutraun. Sonnenberg D. 1, 484. —
Un-:
1) [1] Kindische, aber durchaus u–e Bücher für Kinder. — 2) [2]: Dieser u–e Zornausbruch gegen den alten Vater; Unsre U–keit, die am weichen Vater mehr hing als an der starken gesinnungsvollen Mutter [Impietät gegen die Mutter]. R. 7, 374. — Wélt-: dem Wesen eines Weltkinds gemäß: Die Augen aber, wie aus Thränen hervorleuchtend, waren wieder ganz w. Reis. 4, 80 etc. — U. á. m.
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