Kiefericht
kiefern
Kīēfer~īcht: 1) n., –(e)s; –e:
Kieferngehölz, zuw. auch: Kieferngestrüpp etc.: Lud er das sperrichte Kiefricht auf [um Quirle zu machen]. Sag. 1, 62. — 2) adj.: auf Kiefern (s. d. II.) bezüglich, harzig, nam. von Holz und Bäumen: K–e Hölzer. 3, 4; 22; Die harzigen oder Tangelhölzer . .. Die k–en Hölzer, als Kiefern, Tannen und Fichten. 39a; Die jungen k–en oder harzichten Gehaue. 46a etc.; auch vom Boden: wo nur Kiefern etc. fortkommen, sandig etc.: Daß es also ein kröpfichtes Holz wird, sich so bald nicht, in k–en Örtern aber fast gar nicht erholen kann. und vielleicht erklärt sich so: Kiefer III. (s. d.). —
~n, a.: aus Kiefernholz (s. II. Bäumen): K–e Bretter etc.; seltner: Das k–e Holz abgetrieben. 3, 181a; 40b; Mit k–en Lauben ausgeputzt. 25, 226.
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