Faksimile 0882 | Seite 874
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Kasse
* Kásse (it.), f.; –n; –n-:
1) Kasten zur Aufbewahrung des Geldes, nam. bei Geschäftsleuten: Geld in die K. legen, aus der K. nehmen; Die K. ist voll, gefüllt, gespickt, leer; Es ist Ebbe in der K.; Die K. stürzen oder ausschütten, um den Jnhalt zu sehn.
2) das Geld in der K. (1); baares Geld: Gut, schlecht bei K. sein; Nicht bei K. sein; Eine gute K. haben.
3) eine Anstalt oder Einrichtung zur Einnahme und Verwaltung bestimmter Gelder, die dabei angestellten Personen u. das Lokal dazu: Die K. haben, führen; bei der Kasse angestellt sein; Die öffentlichen, die herrschaftlichen K–n; Ein Theaterbillet an der K. kaufen; Die K. wird eine Stunde vor dem Anfang des Schauspiels geöffnet; Wenn .. der Strom .. sich bis an die K. ficht | .., um ein Billet sich fast die Hälse bricht. G. 11, 6 etc.
4) Eine K. Kegel spielen, eine Partie, insofern nach Beendigung derselben Abrechnung gehalten und bezahlt wird.
Anm. It. cassa (und in dieser Form oft bei Kaufleud ten), frz. caisse, von lat. capsa, vgl. Kasten.
Zsstzg. unerschöpflich, so haben z. B. Kaufleute eine Laden-K. [1] und oft mehrere, wenn die Gelder z. B. für versch. Artikel getrennt sind, z. B.: Kaffe-, Siropp-, Zucker-K. eines Materialisten etc.; Haupt-K.; so haben Manche eine besondre Spiel-K., d. h. eine Kasse für das zum Spiel bestimmte Geld, wohinein der Gewinnst kommt u. woraus der Verlust bestritten wird u. ä. m. (vgl. Zsstzg. von Geld), z. B.: Ābend- [3]: beim Theater, wo der Billetverkauf unmittelbar vor dem Beginn des Schauspiels erfolgt, Ggstz. Tages-K., wo er im Lauf des Tages vor sich geht. rmen- [3]: zur Unterstützung Armer. Bánk- [3].
Brúch-: für die Bruch- oder Strafgelder, s. Bruch III. 1. Fēūer- [3]: z. B. die Kasse einer Feuerassckuranz.
Hāūs-: Privat-K. des Fürsten, Chatoulle, Ggstz. Staats-K. Hílfs- [3]: zur Hilfe, Unterstützung dienend, s. Spar-K. Kámmer-, Kämmerēī- [3]. Krīēgs- [3]: Mit Jhrer Fordrung an die General-K. L. 1, 515. Ordens- [3]: für die Einkünfte eines (geistlichen) Ordens. W. 17, 23.
Privāt-: s. Haus-K. Spār- [3]: Anstalt, wo Ersparnisse zinstragend untergebracht werden können: Wie es öffentliche Spar- und Hilfs-K–n giebt, woraus man in Tagen der Noth Einzelnen ihr Bedürfnis reicht. G. 3, 177. Stāāts- [3]: öffentliche Kasse, Ggstz. Privat-K. Stérbe- [3]: Kasse eines Ver- eins, der bei Todesfällen unter den Mitgliedern die Begräbniskosten etc. bezahlt, s. Todtenbeliebung. Stēūer- [3]: Steueramt etc.
Strāf-: Bruch- K.
Tāges-: s. Abend-K. Theāter- [3]. Verēīns-. Wíttwen- [3]: Art Lebensversichrung, die der überlebenden Wittwe eines Mitglieds eine Summe Geldes zahlt u. v. ä.