Kardinal
kardinalen
kardinalisch
* Kardin~āl (lat.), m., –(e)s; (–e), -äle; -älchen; –s-:
eig. „hauptsächlich“ und so als Bstw. z. B. in: K.-Tugend, -Zahl etc., dann aber nam.:
1) Hauptpriester der kathol. Kirche, von denen und aus deren Mitte der Papst gewählt wird, im Rang unmittelbar auf diesen folgend (s. Roth-Kappe, Roth-Mantel, -Strumpf, Violettstrumpf etc.). Mz. K–e, z. B. 8, 248b; 2, 7 etc.; Kardinäle. 12, 219; 8, 259a etc. Als Titel vor Eigenn. im Genit. uv. — 2) Name mehrerer rothköpfiger Vögel, z. B. Fringilla oder Loxia purpurca; Motacilla rubricapilla u. ä. m. — 3) eine Tutenschnecke, Conus cardinalis. — 4) ein Getränk aus Weißwein, Zucker und Pomeranzen, vgl. Bischof und burschik.: bei der Bierfehde ein Quantum von 2 Glas, ebenso wie „Papst“. —
~ālen, intr. (haben): Kardinal (s. d. 4) trinken. —
~ālisch, a.: auf einen Kardinal bezüglich, ihm gehörend, eignend, gemäß: Ew. k–e Heiligkeit. 6, 371a b; Echt k. gepriesen. Sp. 195.
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