Kaplan
Kaplanei
* Kaplān (– ⏑), m., –(e)s; –e, Kapläne:
in der kathol. Kirche ein einer Kapelle vorgesetzter oder den Gottesdienst darin leitender Geistlicher, so auch: Haus-, Hof-K. eines Fürsten etc.; in der evangel. Kirche = Diakon. —
~ēī, f.; –en: Wohnung, Pfründe eines Kaplans.
Anm. Kapellan z. B. 4, 108 etc. — Neben der jamb. Betonung z. B. Po. 3, 156; hard 76; 357; 12, 71; 20, 41; W. 5; 12; 28 etc., zuw. auch die trochäische 11; 12; 14; 69; 80 etc.; neben der Mz. mit Uml. z. B. B. 49b; Sh. 1, 163; N. 2, 146; Hauskapläne. 9, 8 etc., zuw. auch die ohne Uml. Wold. 1, 253 etc. — Genit. als Titel vor Eigenn. uv., z. B.: Empfehlungen des Gesandtschafts-K. Abbc Blarer. L. 2, 265 etc.
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