Kämmerling
Kämmerlingsschaft
Kä́mmerling, m., –(e)s; –e; -:
1) = Kämmerer 2 und 4, z. B.: Jhrer Majestät obersten Leib(es)-K. SW. 64, 367; Den einflußreichen Reichsbaron, Ober-Silber-K. und Vice-Kammerpräsident. Sch. 1, 495 etc. — Leuchte, K.! (Kammerdiener .. tritt hervor). 401b; Der Frauen K–e. N. 489; 283; 581 etc.; Seinen K... Schach Gebal winkte ihn herbei und entledigte sich seines .. Geheimnisses in die .. Seele eines .. Hämmlings. 9, 257; 10, 290; 20, 123 [ältre Lesart „,die Verschnittenen“] etc. —
2) veralt., auch ohne Uml.: Kammerlinge oder kammerhörige Leute. Ph. 3, 345, vgl. Kammerknecht. —
3) zuweilen statt Kämmling. —
~sschaft, f.; –en: das Kämmerling-Sein, der Stand, die Würde des Kämmerlings etc.
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