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Kämmerling Kämmerlingsschaft
Kä́mmerling, m., –(e)s; –e; -:
1) = Kämmerer 2 und 4, z. B.: Jhrer Majestät obersten Leib(es)-K. Luther SW. 64, 367; Den einflußreichen Reichsbaron, Ober-Silber-K. und Vice-Kammerpräsident. Palleske Sch. 1, 495 etc. Leuchte, K.! (Kammerdiener .. tritt hervor). Sch. 401b; Der Frauen K–e. Simrock N. 489; 283; 581 etc.; Seinen K... Schach Gebal winkte ihn herbei und entledigte sich seines .. Geheimnisses in die .. Seele eines .. Hämmlings. W. 9, 257; 10, 290; 20, 123 [ältre Lesart „,die Verschnittenen“] etc.
2) veralt., auch ohne Uml.: Kammerlinge oder kammerhörige Leute. Möser Ph. 3, 345, vgl. Kammerknecht.
3) zuweilen statt Kämmling.
~sschaft, f.; –en:
das Kämmerling-Sein, der Stand, die Würde des Kämmerlings etc.