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Invent~ar Invent~arium inventieren Invention inventiös Inventur
* Invent~ār(iumInvent~ār(ium) (lat.), n., –s; -āri-en, -āre:
Vorfund (s. d.), bewegliche zu einem Grundstück gehörige und beim Wechsel des Besitzers dabei verbleibende Dinge und das Verzeichnis derselben, s. auch Hofgewehr, eisernes Vieh etc.
~īēren: 1) intr. (haben):
das Jnventarium oder die Inventur aufnehmen, inventarisieren. 2) tr., erfinden.
~iōn, f.; –en:
Erfindung.
~iȫs, a.:
erfinderisch, sinnreich.
~ūr, f.; –en:
kaufm., Lagerbestand und Verzeichnis desselben: Alljährlich I. aufnehmen.