Invent~ar
Invent~arium
inventieren
Invention
inventiös
Inventur
* Invent~ār(iumInvent~ār(ium) (lat.), n., –s; -āri-en, -āre:
Vorfund (s. d.), bewegliche zu einem Grundstück gehörige und beim Wechsel des Besitzers dabei verbleibende Dinge und das Verzeichnis derselben, s. auch Hofgewehr, eisernes Vieh etc. —
~īēren: 1) intr. (haben): das Jnventarium oder die Inventur aufnehmen, inventarisieren. — 2) tr., erfinden. —
~iōn, f.; –en: Erfindung. —
~iȫs, a.: erfinderisch, sinnreich. —
~ūr, f.; –en: kaufm., Lagerbestand und Verzeichnis desselben: Alljährlich I. aufnehmen.
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