Faksimile 0829 | Seite 821
Intervenient intervenieren Intervention
* Interven~iént (lat.), m., –en; –en:
ein Intervenierender. —
~īēren, intr. (haben):
zwischentreten; in eine Angelegenheit als Vermittler sich mengen; kaufm., einen vom Bezognen zurückgewiesnen Wechsel für Rechnung des Ausstellers oder eines Giranten einlösen. —
~tiōn, f.; –en:
Jntervenierung, s. Zwischenkunft.