Insinuant
Insinuation
insinuieren
* Insinu~ánt (nlat.):
sich an- oder einschmeichelnd. —
~atiōn, f.; –en: 1) die Einschmeichlung. — 2) die Einblasung, Einflüsterung. — 3) Rechtsspr., die gerichtliche Einhändigung, Zustellung eines Schriftstücks. —
~īēren: 1) tr.: Einem Etwas i.:
a) Rechtssprache, von Schriftstücken etc., gerichtlich zustellen. —
b) von Ansichten, Meinungen etc., sie Einem auf feine Art beibringen; bewirken, daß man sie in sich aufnimmt; einblasen, einflüstern etc. —
2) refl.: Sich bei Einem i., einschmeicheln, einkosen, einschmiegen, einlieben, sich bei ihm „anschmieren“ etc.
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